Allgemeine Einkaufsbedingungen

Brite-Line Europe GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns gelten ausschließlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

1.2 Ihre entgegenstehenden Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder bestellte Waren vorbehaltlos annehmen.

2. Bestellungen

2.1 Unsere Bestellungen sowie Änderungen oder Ergänzungen zu den Bestellungen bedürfen der Schriftform.

2.2 Wir sind berechtigt, unsere Bestellung kostenfrei zu widerrufen, wenn Sie uns diese nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt unverändert bestätigen.

3. Fristen und Folgen von Fristüberschreitungen

3.1 Vereinbarte Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so haben Sie uns sofort schriftlich zu benachrichtigen.

3.2 Liefern oder leisten Sie auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn Sie die Verzögerung nicht verschuldet haben.

3.3 Das Recht, eine vereinbarte Vertragsstrafe wegen nicht gehöriger Erfüllung zu verlangen (§ 341 BGB), behalten wir uns bis zur Schlusszahlung vor.

4. Preise

4.1 Die Preise sind Festpreise. Sie schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den von Ihnen zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein.

5. Abwicklung und Lieferung

5.1 Unteraufträge dürfen Sie nur mit unserer Zustimmung vergeben, soweit es sich nicht lediglich um Zulieferung marktgängiger Teile handelt. Lieferabrufe sind hinsichtlich der Art und Menge der abgerufenen Ware sowie der Lieferzeit verbindlich. Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung.

5.2 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der unsere Bestellnummer sowie die Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge angibt.

6. Rechnungen, Zahlungen

6.1 Rechnungen sind uns in zweifacher Ausfertigung einzureichen; sie müssen unsere Bestellnummer angeben.

6.2 Ihr Anspruch auf das Entgelt wird frühestens nach Wareneingang und Zugang Ihrer Rechnung zur Zahlung fällig. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt derjenige Tag, an dem unsere Bank den Überweisungsauftrag erhalten hat oder an dem der Scheck abgesandt wurde.

6.3 Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgemäß. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung entschädigungslos zurückzuhalten.

6.4 Die Abtretung Ihrer Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.

6.5 Wir kommen nicht deshalb in Zahlungsverzug, weil wir nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung o. gleichwertigen Zahlungsaufstellung Zahlung leisten. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommen wir auch nicht deshalb in Zahlungsverzug, weil wir nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Lieferung Zahlung leisten.

7. Sicherheit, Umweltschutz

7.1 Ihre Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen einschließlich der Verordnung über gefährliche Stoffe, den Bestimmungen des ElektroG und den Sicherheitsempfehlungen der zuständigen deutschen Fachgremien o. Fachverbände, z.B. VDE, VDI, DIN, entsprechen. Einschlägige Bescheinigungen, Prüfzeugnisse und Nachweise sind kostenlos mitzuliefern.

7.2 Bei der Herstellung der an uns gelieferten Waren und Verpackungen dürfen keine Ozonabbauenden Stoffe, z.B. FCKW / CFC, Tetrachlorkohlenstoff, 1.1.1 Trichlorethan, verwendet werden.

7.3 Bei Lieferung und beim Erbringen von Leistungen sind Sie allein für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Danach erforderliche Schutzvorrichtung-en sowie etwaige Anweisungen des Herstellers sind kostenlos mitzuliefern.

8. Ursprungszeugnisse, Import- und Exportbestimmungen, Zoll

8.1 Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, ist Ihre EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben.

8.2 Importierte Waren sind verzollt zu liefern. Sie verpflichten sich, im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1207 / 2001 auf Ihre Kosten geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen beizubringen.

8.3 Sie werden in Ihrer Auftragsbestätigung oder Rechnung ausfuhrgenehmigungspflichtige oder den US-Reexport-bestimmungen unterliegende Positionen kennzeichnen.

9. Gefahrübergang, Abnahme, Eigentumsrechte

9.1 Unabhängig von der vereinbarten Preisstellung geht die Gefahr bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage mit Eingang bei der von uns angegebenen Lieferanschrift und bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage mit erfolgreichem Abschluss unserer Abnahme auf uns über. Die Inbetriebnahme oder Nutzung ersetzen unsere Abnahmeerklärung nicht.

9.2 Das Eigentum an der gelieferten Ware geht nach Bezahlung auf uns über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen.

10. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Untersuchungsaufwand

10.1 Eine Wareneingangskontrolle findet durch uns nur im Hinblick auf äußerlich erkennbare Schäden und von außen erkennbare Abweichungen in Identität und Menge statt. Solche Mängel werden wir unverzüglich rügen. Wir behalten uns vor, eine weitergehende Wareneingangsprüfung durchzuführen. Im Weiteren rügen wir Mängel, sobald sie nach den Gegebenheiten des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Insoweit verzichten Sie auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

10.2 Senden wir Ihnen mangelhafte Ware zurück, so sind wir berechtigt, Ihnen den Rechnungsbetrag zurückzubelasten zuzüglich einer Aufwandspauschale von 5% des Preises der mangelhaften Ware. Den Nachweis höherer Aufwendungen behalten wir uns vor. Der Nachweis geringer oder keiner Aufwendungen bleibt Ihnen vorbehalten.

11. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

11.1 Mangelhafte Lieferungen sind unverzüglich durch mangelfreie Lieferungen zu ersetzen und mangelhafte Leistungen mangelfrei zu wiederholen. Im Falle von Entwicklungs- oder Konstruktionsfehlern sind wir berechtigt, sofort die in Ziffer 11.4 vorgesehenen Rechte geltend zu machen.

11.2 Eine Nachbesserung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen bedarf unserer Zustimmung. Während der Zeit, in der sich der Gegenstand der Lieferung oder Leistung nicht in unserem Gewahrsam befindet, tragen Sie die Gefahr.

11.3 In dringenden Fällen – insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr außergewöhnlich hoher Schäden -, zur Beseitigung geringfügiger Mängel sowie im Fall Ihres Verzuges mit der Beseitigung eines Mangels sind wir berechtigt, nach vorhergehender Information, auf Ihre Kosten den Mangel und etwa dadurch entstandene Schäden selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten auf Ihre Kosten beseitigen zu lassen. Dies gilt auch, wenn Sie verspätet liefern oder leisten, und wir infolgedessen Mängel sofort beseitigen müssen, um eigenen Lieferzug zu vermeiden.

11.4 Beseitigen Sie den Mangel auch innerhalb einer Ihnen gesetzten angemessen Nachfrist nicht, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und jeweils zusätzlich Schadens- oder Aufwendungsersatz fordern.

11.5 Gelieferte Waren müssen frei von Rechten Dritter sein. Bei Lieferung von Datenverarbeitungsprogrammen haften Sie dafür, dass Sie über alle erforderlichen Rechte zur Weitergabe der Programme verfügen.

11.6 Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt 30 Monate ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 9. Der Lauf der Gewährleistungsfrist wird gehemmt für den Zeitraum, der mit Absendung unserer Mängelanzeige beginnt und mit der Entgegennahme der mangelfreien Lieferung oder Leistung durch uns endet. Für einen nachgebesserten oder ersatzweise gelieferten bzw. wiederholten Teil der Lieferung oder Leistung beginnt die in Satz 1 genannte Frist mit der Entgegennahme der mangelfreien Lieferung oder Leistung neu zu laufen.

11.7 Haben Sie entsprechend unserer Pläne, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen zu liefern oder leisten, so gilt die Übereinstimmung der Lieferung oder Leistung mit den Anforderungen als ausdrücklich zugesichert. Sollte die Lieferung oder Leistung von den Anforderungen abweichen, stehen uns die in Ziffer 11.4 genannten Rechte sofort zu.

11.8 Unsere gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.

12. Wiederholte Leistungsstörung

12.1 Erbringen Sie im Wesentlichen gleiche oder gleichartige Lieferungen oder Leistungen nach schriftlicher Abmahnung erneut mangelhaft oder verspätet, so sind wir zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Unser Rücktrittsrecht umfasst in diesem Fall auch solche Lieferungen und Leistungen, die Sie aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis zukünftig noch an uns zu erbringen verpflichtet sind.

13. Freistellung bei Sach- und Rechtsmängeln

13.1 Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers eines von Ihnen gelieferten Produktes gegen uns erheben, und erstatten uns die notwendigen Kosten unserer diesbezüglichen Rechtsverfolgung.

14. Technische Unterlagen, Werkzeuge, Fertigungsmittel

14.1 Von uns zur Verfügung gestellte technische Unterlagen, Werkzeuge, Werknormblätter, Fertigungsmittel usw. bleiben unser Eigentum; alle Urheberrechte bleiben bei uns. Sie sind uns einschließlich aller angefertigten Duplikate sofort nach Ausführung der Bestellung unaufgefordert zurückzusenden; insoweit sind Sie zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht befugt. Sie dürfen die genannten Gegenstände nur zur Durchführung der Bestellung verwenden und sie unbefugt Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich machen. Das Kopieren oder Duplizieren der genannten Gegenstände ist nur insoweit zulässig, als es zur Ausführung der Bestellung erforderlich ist.

14.2 Erstellen Sie für uns die in Ziffer 14.1 Satz 1 genannten Gegenstände teilweise oder ganz auf unsere Kosten, so gilt Ziffer 14.1 entsprechend, wobei wir mit der Erstellung unserem Anteil an den Herstellungskosten entsprechend (Mit-) Eigentümer werden. Sie verwahren diese Gegenstände für uns unentgeltlich; wir können jederzeit Ihre Rechte in Bezug auf den Gegenstand unter Ersatz noch nicht amortisierter Aufwendungen erwerben und den Gegenstand herausverlangen.

15. Beistellung von Material

15.1 Von uns beigestelltes Material bleibt unser Eigentum und ist von Ihnen unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns getrennt von Ihren sonstigen Sachen zu verwahren und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Es darf nur zur Durchführung unserer Bestellung verwendet werden. Beschädigungen am beigestellten Material sind von Ihnen zu ersetzen.

15.2 Verarbeiten Sie das beigestellte Material oder bilden Sie es um, so erfolgt diese Tätigkeit für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer der hierbei entstandenen neuen Sachen. Macht das beigestellte Material nur einen Teil der neuen Sachen aus, steht uns Miteigentum an den neuen Sachen in dem Anteil zu, der dem Wert des darin enthaltenen beigestellten Materials entspricht.

16. Vertraulichkeit

16.1 Sie sind verpflichtet, Informationen, die Sie im Zusammenhang mit der Bestellung von uns erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihnen diese Information bereits bekannt war oder nachträglich von einem dazu berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurde oder dass sie allgemein zugänglich war oder es nachträglich wurde, ohne dass Sie hierfür verantwortlich sind.

16.2 Die Herstellung für Dritte, die Schaustellung von speziell für uns, insbesondere nach unseren Plänen, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen gefertigten Erzeugnissen, Veröffentlichungen betreffend die Bestellungen und Leistungen sowie die Bezugnahme auf diese Bestellungen gegenüber Dritten, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

16.3 Wir weisen darauf hin, dass wir und gegebenenfalls auch die mit uns in der Unternehmensgruppe verbundenen Unternehmen personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen.

17. Sonstiges

17.1 Erfüllungsort ist die jeweils angegebene Lieferanschrift.

17.2 Gerichtsstand ist, sofern Sie Kaufmann sind, der Sitz des diese Bedingungen verwendenden Unternehmens der Saferoad RRS GmbH. Wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Sitz in Anspruch zu nehmen.

17.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.

17.4 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

18. Supplier Code of Conduct

18.1 Wir weisen darauf hin, dass wir nach unserem Supplier Code of Conduct (Verhaltenskodex für Lieferanten) arbeiten. Die aktuelle Fassung können Sie hier einsehen.


Brite-Line Europe GmbH
Bongard-und-Lind-Straße 1
56414 Weroth

T + 49 64 35 90 80 400
E-Mail 

Version:
1.2

Stand:
2022-07